Jahresabschlüsse
Der Jahresabschluss soll Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens abbilden und ist somit Aushängeschild und Visitenkarte Ihres Unternehmens. Dabei sollte er nicht nur ein notwendiges „Mittel zum Zweck“ für das Finanzamt darstellen, sondern in einem immer schnelllebigeren Umfeld mehr und mehr zum internen Planungs- und Steuerungsinstrument, sowie für eine immer größer werdende Anzahl an potenziellen Adressaten (Banken, Behörden, Kunden und Auftraggeber etc.) bei z.B. Unternehmensbewertung, Firmenkauf oder –verkauf, Kredigewährung, größeren Aufträgen u.ä., zur aussagekräftigsten Abbildung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit werden.
Der Jahresabschluss wird von uns unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten und Potenziale
auf Grundlage der von Ihnen selbst oder der von uns erstellten Finanzbuchhaltung gefertigt.
Dabei betreuen wir Mandanten vom Kleinstunternehmer bis hin zum mittelständischen Unternehmen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbH’s.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Erstellung des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie diversen
Berichten und Anhang einschließlich aller Steuererklärungen - Erstellung von Handels- sowie Steuerbilanz
- Erstellung von Einnahme- und Überschussrechnungen für Freiberufler
und nicht bilanzierungspflichtige Kaufleute - Rechtsformberatung und –optimierung
- Beratung und Betreuung im Rahmen aller Betriebsprüfungen
- Jahresabschlussanalyse, Jahresabschlussvergleiche und –entwicklungen
- Einsatz diverser eigener Analyse- bzw. Berechnungssoftware.
Hierdurch werden teure, externe Berechnungsgutachten
(bspw. Pensionsrückstellungsberechnungen) evtl. überflüssig.